Die Zeit des Brummens, Surrens und Stechens ist wieder in vollem Gange - Insekten, wo man hinguckt. Höchste Zeit also, Türen, Fenster und Co. mit Fliegengittern zu versehen. Was viele nicht wissen: Insektenschutzgitter sind nicht nur eine einfache Lösung, sie können auch beim Steuern sparen helfen. Damit Fliegengitter steuerlich absetzbar sind, gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen zu erfüllen.
Jein. Während die Fliegengitter an sich nicht direkt steuerlich absetzbar sind, gibt es einige Aspekte, die es sind - nämlich die Montage und Installation. Denn grundsätzlich können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören auch die Kosten für die Montage von Fliegengittern.
Damit die Kosten für Fliegengitter, gemäß §35a EStG, von der Steuer absetzbar sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Kosten für Fliegengitter können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung geltend gemacht werden. Dabei können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Fliegengitter steuerlich absetzbar und können gleichzeitig das Zuhause vor lästigen Insekten schützen. Wer die oben genannten Tipps beachtet und die Voraussetzungen erfüllt, kann die Kosten für Fliegengitter im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen und somit von steuerlichen Vorteilen profitieren. Es ist jedoch wichtig sich im Vorhinein über steuerliche Regelungen zu informieren und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu sprechen.